Gemeinnützigkeit des Vereins seit 1994

 

  1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er bezweckt im Rahmen des Obst- und     Gartenbaus, die Förderung der Landespflege und des Umweltschutzes zur   Erhaltung einer naturnahen, artenreichen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit. Der Verein fördert insbesondere die Ortsverschönerung und dient damit der Verschönerung der Heimat, der  Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  1. Der Verein arbeitet gemeinnützig im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Die Förderung des Erwerbsobstbaues und Erwerbsgartenbaues ist nicht Aufgabe des Vereins.
  4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.